Schweiz
BVS Verpackungs-Systeme AG
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CH-8902 Urdorf
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Deutschland
BVS Verpackungs-Systeme GmbH
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Traunuferstraße 92
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1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der BVS Verpackungs-Systeme AG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Vertragsabschluss, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der BVS Verpackungs-Systeme AG an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Ein- oder Verkaufsbedingungen werden hiermit zurückgewiesen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis und/oder fehlendem Widerspruch durch BVS Verpackungs-Systeme AG nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich vorher schriftlich für jeden einzelnen Vertrag zugestimmt. Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.

2. Zahlungsbedingungen
Innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto. Generell gelten die in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen geschriebenen Zahlungsbedingungenen.

3. Eigentumsvorbehalt
Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, bei Maßnahmen die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.

4. Lieferzeit
Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten und sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, unverbindlich. Unsere vertraglichen Pflichten stehen unter dem Vorbehalt unserer eigenen richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten.
Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:

  • wenn uns die Angaben, die wir für die Ausführung der Bestellung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn Sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht
  • wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, wie beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Sperren und Aussperrungen, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werk-stücken, behördliche oder sonstige Maßnahmen irgendwelcher Art, Transport-hindernisse, Naturereignisse
  • wenn der Besteller die vereinbarten Anzahlungen nicht termingerecht ausführt, verzögert sich der Ausliefertermin um den verspäteten Zahlungseingang.
  • wenn der Besteller mit dem von Ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält

5. Prüfung und Abnahme der Lieferung
Die Prüfung der Lieferung vor Versand erfolgt im Rahmen unserer diesbezüglichen Prüfbestimmungen auf unsere Kosten. Weitergehende Versuche sind bei Vertragsabschluss besonders zu vereinbaren und gehen zu Lasten des Bestellers.
Der Besteller hat die Lieferung innert 8 Tagen zu prüfen und uns allfällige  Mängel, für die wir aufgrund unserer vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich sind, unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt.

6. Verpackung
Die Verpackung wird von uns gesondert berechnet und nicht zurückgenommen. Ist sie jedoch als unser Eigentum bezeichnet worden, so muss sie uns franko zurückgesandt werden.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko, cif, fob, unter ähnlichen Klauseln oder einschliesslich Montage erfolgt, oder wenn der Transport durch uns organisiert und geleitet wird. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.

8. Transport und Versicherung
Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind uns rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn Sie durch uns zu besorgen ist, gilt sie als im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Bestellers abgeschlossen.

9. Montage
Übernehmen wir oder unsere Lieferwerke auch die Montage, so finden unsere oder die der Lieferanten allgemeinen Montagebedingungen zusätzlich Anwendung.

10. Gesetzliche Gewährleistung
Wir verpflichten uns, während der gesetzlichen Gewährleistungszeit (24 Monate bei 8h Betrieb) auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, auf alle Teile unserer Lieferung, die nachweisbar bei Auslieferung infolge mangelhaftem Material, fehlerhafte Konstruktion oder durch mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Alle Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind davon ausgeschlossen, außer diese sind von der Gewährleistung selber betroffen. Ersetzte Teile werden zu unserem Eigentum.
Wir tragen nur die Aufwände, die durch die Reparatur oder den Ersatz schadhafter Teile entstehen. Können die schadhaften Teile aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, repariert oder ersetzt werden, so gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung beginnt mit der Lieferung bzw. bei erfolgter Montage, falls wir diese übernommen haben. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, unqualifizierter Bedienung, übermäßiger Beanspruchung (Mehrschichtbetrieb), ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter und nicht von uns ausgeführten Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der beanstandeten Lieferung vornehmen oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Maßnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird oder Folgeschäden entstehen.
Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewährleistung lediglich im Rahmen der Verpflichtungen des Unterlieferanten.

11. Garantie von Maschinen in Kulanz
Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind generell von Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen. Die Zeitdauer und die Garantieleistungen müssen zwingend in den Kaufverträgen gegenseitig vereinbart werden ansonsten bestehen keine Garantieleistungen.

12. Offerten
Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.

13. Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Eingang einer Bestellung Ihre Annahme schriftlich bestätigt haben. Mündliche Vereinbarungen haben Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.

14. Umfang und Ausführung der Lieferung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat verrechnet.

15. Technische Unterlagen
Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sowie allfällige Gewichtsangaben sind, falls sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet worden sind, nur annähernd maßgebend; wir behalten uns die notwendig scheinenden Änderungen vor.

16. Vertraulichkeiten und geistiges Eigentum
Die Rechte an geistigem Eigentum und Urheberrechte verbleiben vollständig bei uns. Die Zurverfügungstellung von Unterlagen und Informationen gibt dem Kunden an diesen keinerlei Verwertungsrechte und sind vertraulich zu behandeln. Wir behalten uns die Beantragung von geistigen Schutzrechten an den in den Unterlagen enthaltenen Erfindungen und Designs ausdrücklich und exklusiv vor.
Sämtliche Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind uns auf Verlangen zurückzugeben.

17. Vorschriften am BestimmungsortDer Besteller hat uns auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die bei Erfüllung des Vertrages zu beachten sind.

18. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk, ohne Verpackung in frei verfügbaren Schweizer Franken, ohne jegliche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. die Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen und Bankgarantien gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen zu tragen.
Haben wir die Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung und andere Nebenkosten in unserem Offert- oder Lieferpreis eingeschlossen oder in der Offerte oder Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen, so behalten wir uns vor, unsere Ansätze bei Änderungen der Tarife entsprechend anzupassen.
Preisanpassungen nach Vertragsabschluss erfolgen, soweit

  • Gleitpreise vereinbart worden sind.
  • nachträglich eine Lieferfristenverlängerung aus einem der im Abschnitt Lieferfrist genannten Gründen erfolgt.
  • der Umfang der vereinbarten Lieferungen bzw. Leistungen, Änderungen erfahren.
  • weil die uns vom Besteller überlassenen Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.

19. Haftung
Wir verpflichten uns, die Lieferung vertragsgemäß auszuführen und unsere Gewährleistungspflicht zu erfüllen. Jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller für
irgendwelche Schäden oder sonstigen betrieblichen Ausfällen sind wegbedungen.
Konventionalstrafen werden generell abgelehnt.

20. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist generell Urdorf, auch dann, wenn die Lieferung franko, cif, fob oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt. Haben wir auch die Montage übernommen, so gilt der Aufstellungsort nur hinsichtlich unserer Montageverpflichtungen als Erfüllungsort.

21. Datenschutz
Bezüglich des Datenschutzes gilt die Datenschutzerklärung der BVS Verpackungs-Systeme AG. Der Nutzer nimmt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Indem der Nutzer diese AGBs akzeptiert, stimmt er auch den Bestimmungen der Datenschutzerklärung zu.

22. Kundenaudits
Durch unsere ISO-9001 Zertifizierung werden wir jährlich von einer Fachstelle geprüft, kundenspezifische interne Audits sind bei uns generell möglich, wir verrechnen folgende pauschal Ansätze für unsere Aufwände:
½ Tag = CHF 800 / 1 Tag = CHF 1`500 / Folgetage = CHF 1`000

23. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Urdorf oder nach unserer Wahl das Domizil des Bestellers oder jeder andere gesetzliche Gerichtsstand.
Bei allfälligen Streitigkeiten ist ausschließlich Schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar.

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